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SuchendeSeele

- Meine Reise zum Ich

Grundlagen zur Hexenverfolgung

Grundlagen (Gesetze) zur Hexenverfolgung

Bereits die Sagas berichten, dass Hexen und Zauberer zu bestrafen sind, da sie mit unerlaubten, magischen Mitteln ihren Willen anderen aufzwingen oder in die Natur eingreifen um anderen Schaden zuzufügen. Beispielsweise wird von Eiríkr blóðøx berichtet, dass er 80 Zauberer verbrennen ließ. Bei den südgermanischen Völkern stand auf das Zubereiten von Tränken, welche die weibliche Unfruchtbarkeit bewirken, die Todesstrafe. Mindeststrafmaß war für Giftmischen, Wettermachen und Zauberei sieben Jahre – war dies auch verbunden mit dem Dienst oder Pakt mit bösen oder zumindest überirdischen Mächten, so wurden 10 Jahre daraus. Ab 800 schiebt die weltliche Macht die Ausforschung dieser Verbrechen mehr und mehr auf die Kirche, die sich in Folge auf das römische Recht der Kaiserzeit berief, nach dem gegen Zauberer und Ketzer als hostes publici die Denunzationspflicht gilt. Die Päpste des Hochmittelalters, so Innozenz III. und insbesondere Gregor IX., führten dies fort und schufen so bis 1233 die Grundlagen der Inquisition. Mit dem mythologischen Wesen Hexe oder einer zauberkundigen Person hat dies dann nichts mehr zu tun; die Anklage gegenüber sterblichen Menschen besteht aus der Kombination der Straftatbestände der Apostasie und der Häresie.

 

Frühneuzeitliches Hexenverständnis 

Zu den Merkmalen einer Hexe gehörten laut der Hexenlehre der frühneuzeitlichen Hexentheoretiker:

+der Hexenflug auf Stöcken, Tieren, Dämonen oder mit Hilfe von Flugsalben

+Treffen mit dem Teufel und anderen Hexen auf dem sogenannten Hexensabbat

+der Pakt mit dem Teufel

+der Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (in Gestalt von incubus und succubus, der sogenannten Teufelsbuhlschaft)

+ der Schadenzauber.

 

Diese fünf Merkmale bildeten ab etwa 1400 den elaborierten Hexenkodex.

 

Für den Schadenzauber spielte die Vorstellung der begrenzten Güter eine Rolle: Wenn Ernte, Milchertrag oder sonstiges Gut eines Bauern sinkt, so liegt die Ursache darin, dass jemand durch zauberische Mittel dieses fortgenommen hat.

 

Frauen, die sich veterinärmedizinisch betätigt hatten, kamen ebenfalls schnell in das Visier der Verfolger, da man davon ausging, sie hätten das Vieh behext und so ihre heilerischen Erfolge erzielt (bzw. im Falle von Misserfolgen vermutete man sofort, dass die Behandlung lediglich dem Versiegen der Milch etc. dienen sollte).

 

Vor allem Frauen wurden der Hexerei beschuldigt. Zum Teil war die kirchliche Erbsündenlehre der Grund dafür. Sie legte nahe, dass Frauen besonders empfänglich für die Einflüsterungen des Teufels seien. Der Hexenhammer behauptet, Frauen seien von Natur aus schlecht, und die wenigen guten Frauen seien schwach und den Verführungen des Teufels leichter ausgeliefert; gerade in ihrer Funktion als Hebamme kämen sie mit schlechten Säften in Verbindung, die sie verderben und für die Verführung des Teufels anfällig machten.

 

Von großer Bedeutung war die Idee einer allgemeinen Hexenverschwörung. Aus der Übertragung von Stereotypen, die man jahrhundertelang den Juden zugeschrieben hatte, bildete sich die Vorstellung einer „Synagoga Satanae“ (Synagoge des Satans), später „Hexensabbat“ genannt. Man glaubte hier einer orgiastischen Versammlung auf der Spur zu sein, bei der Gott und seine Kirche verhöhnt wurden. Man glaubte, dass die gesamte Existenz des Christentums durch diese „Hexensekte“ bedroht sei.

 

 

Somit entstand ein vermischtes Neuverständnis der Hexen. Nicht mehr der Schaden, den die Hexen anrichten, war ihr entscheidendes Merkmal, sondern der Abfall vom Glauben und die damit verbundene Zuwendung zum Teufel. Nunmehr bildeten sie eine geistliche Gefahr; die Kirche ging gegen ihre abtrünnigen Gläubigen, nach den Grundsätzen des Augustinus von Hippo, mit Zwang und Feuer für ihre Seelenrettung vor.

malleus maleficaru

1923 wurden die alten Gesetze durch die Nationalsozialisten vereinnahmt und in einer Perversion umgesetzt, die ihres Gleichen sucht.

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