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Hexerei in der Geschichte

Hexerei in der Geschichte

Antike

Im Alten Testament der Bibel wird Zauberei mit der Todesstrafe bedroht. Besonders die Stelle (2 Mos 22,17 LUT) – die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen – diente den Verfolgern der Hexen später als Rechtfertigung.

 

Im 13. Jahrhundert v. Chr. beschuldigte der hethitische Großkönig Muršili II. seine Stiefmutter und amtierende Großkönigin Malnigal, durch Hexerei sowohl seinen Sprachfehler als auch den Tod seiner Ehefrau verursacht zu haben.

 

Auch in vielen antiken Kulten gab es bereits das Bild der Schadenzauberin und kräuterkundigen Zauberin. Beispiele sind die Gestalten Kirke und Medea in der griechischen Mythologie. Beide sind mächtige Zauberinnen mit Kräuterwissen und verschiedenen magischen Fähigkeiten, die sie einsetzen, um zu helfen oder zu schaden.

 

Vor allem die antike Göttin Hekate war stark mit dem antiken Hexenglauben verbunden. Ursprünglich wurde sie als eine gütige und wohltätige Göttin angesehen, doch ab dem 5. Jahrhundert vor Christus wurde sie zur Schirmherrin aller magischen Künste. Man glaubte, sie führe die Zauberinnen an und lehre diese ihre Künste. Die Hexenbilder des antiken Griechenlandes erinnern stark an die Hexenbilder, die im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit entstanden (Fähigkeit der Verwandlung, das Verhängen von Zaubern, Hexenflug, Kräuterwissen, Menschenopfer und Leichenmissbrauch).

 

Im antiken römischen Recht stand die Schadenzauberei (z. B. mittels Fluchtafeln) unter Strafe.

 

Mittelalter und Neuzeit

Gedenkstein für eine Hexenverbrennung 1563 in Eckartsberga

Im Gefolge der europäischen Aufklärung wurde die Verfolgung von Hexen vielerorts als ein zu überwindendes Übel angesehen. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde an die nunmehr als grausame und unmenschliche Verfolgung von Menschen verurteilte Praxis mit der Errichtung von Denkmalen erinnert, wie am Ortsrand des sachsen-anhaltischen Städtchens Eckartsberga, wo 1563 eine der Hexerei beschuldigte Frau dem Flammentod übergeben wurde.

 

Die Stadt Schönebeck (Elbe) ehrt seit 2002 im „Gedenkpark Schönebeck“ die Frauen und Mädchen, die in Schönebeck und Bad Salzelmen als „Hexen“ zum Tode verurteilt und anschließend verbrannt wurden, durch namentliche Nennung an einem Frauenort.

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